
Schadsoftware in der Arztpraxis- -oder – Warum kann ich nicht einfach weiter faxen?
Faxen ist unerreicht einfach und war deswegen trotz mitunter bescheidener Qualität über Jahrzehnte aus keinem Büro wegzudenken, funktioniert mit den jetzt nur noch vorhandenen VoIP Telefonanschlüssen aber zunehmend unzuverlässig.
Außerdem ist die Übertragung immer schon völlig ungesichert und enthält anders als ein eArztbrief keinerlei Daten die z.B. für eine Patientenzuordnung genutzt werden können und keinen revisionssicheren Zeitstempel.
Inzwischen gibt es mit KIM eine überall verfügbare sichere Alternative und der Gesetzgeber sagt:
SGB V § 295 (1c)
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet, spätestens ab dem 30. Juni 2024 die Empfangsbereitschaft für elektronische Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 383, die die nach § 311 Absatz 6 Satz 1 festgelegten sicheren Verfahren nutzen, sicherzustellen.
Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten
Ab diesem Zeitpunkt [30.06.2024] hat aus datenschutzrechtlicher Sicht zudem sämtliche elektronische Kommunikation zwischen Leistungserbringenden über einen datenschutzkonformen Dienst wie beispielsweise KIM zu erfolgen. Die Übermittlung von Patientendaten zwischen Leistungserbringenden über unsichere Kommunikationswege wie Fax oder eine unverschlüsselte E-Mail sind dann nicht mehr zu rechtfertigen. Wir werden solche Übermittlungswege als Datenschutzbehörde dann nicht mehr hinnehmen.
https://www.lfd.niedersachsen.de/download/207928
Empfohlene
Betriebs (sollte


Nachweis von
– erkennbar sein)